Fragen & Antworten

Allgemeine Fragen

Warum sollte ich ausgerechnet bei KIRA spenden?

KIRA bietet unentgeltliche Bildung für Jugendliche in Westafrika. Schon kleine Beiträge wie CHF 50 erzielen eine grosse Wirkung!

Das KIRA Team ist vollständig ehrenamtlich tätig.

Wie kann ich sichergehen, dass meine Spendengelder auch tatsächlich ankommen?

Dank exzellenter persönlicher Kontakte der Gründerin von KIRA zu den Beteiligten vor Ort Guinea können wir sichergehen, dass die Spendengelder zweckgemäss eingesetzt werden.

Unseren Spendern bieten wir zukünftig die Möglichkeiten, das Ausbildungszentrum vor Ort zu besichtigen.

Wie erfahre ich über den Projektfortschritt?

Transparenz ist uns ein wichtiges Anliegen. KIRA informiert Spender und Interessenten via Newsletter und Homepage über laufende Aktivitäten. Zudem betreiben wir Blogs auf Facebook und Instagram. 

Erhalte ich als Spender eine Gegenleistung?

KIRA hat sich bewusst entschieden, in der aktuellen Phase auf materielle Gegenleistungen wie Geschenke an die Gönnerschaft zu verzichten, damit die Gelder umfassend in den Betrieb unseres Ausbildungszentrums fliessen können.

Fragen zur Zahlung

Auf welchem Wege kann ich bei KIRA spenden?

Da bei der Zahlung mittels Kreditkarte zusätzliche Kosten der jeweiligen Kreditkartenunternehmen anfallen, präferieren wir aktuell die Überweisung. Nach Absenden Ihrer Spende erhalten Sie eine E-Mail mit allen Details zur Überweisung.

Auf Wunsch senden wir unseren Spendern gerne auch Einzahlungsscheine zu. Bitte schicken Sie uns dazu eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

Wie lautet die Kontoverbindung von KIRA?

Unsere Kontoverbindung lautet wie folgt:

Kontoinhaber:KIRA
Name der Bank:PostFinance AG
Kontonummer: 000152375244
IBAN: CH90 0900 0000 1523 7524 4
BIC: POFICHBEXXX

Wird KIRA mir eine Spendenbescheinigung ausstellen?

KIRA verfügt über eine Steuerbefreiung vom Kanton Zürich. Sämtliche Spender erhalten unabhängig von der Höhe ihrer Beiträge und unaufgefordert eine postalische Spendenbescheinigung bis zum 31. Januar des Folgejahres, die sie der Steuererklärung beilegen können.